Weitere Hofbewohner - Steinkäuze
Auf den Streuobstwiesen rund um unseren Hof haben sich vor einigen Jahren zwei Steinkauzpärchen, eine streng geschützte Eulenart, angesiedelt, die in den von Naturschützern aufgehängten Niströhren regelmäßig ihren Nachwuchs aufziehen, denn bei uns haben sie ideale Lebensbedingungen. Die Niströhren als Höhlenersatz in den alten Obstbäumen bieten Schutz für die Jungvögel, und die darunter grasenden Kühe und Rinder erzeugen durch das kurz gehaltene Grünland und die gut verteilten Kuhfladen eine erstklassige Futtergrundlage aus Insekten, Würmern und Mäusen.
Doch im Frühjahr 2020 wurde die Idylle bedroht. Das hauptsächliche Jagdrevier unserer Steinkäuze - eine von uns gepachtete, direkt an unseren Obsthof angrenzende 1,12 ha große Grünlandfläche - wurde von den Besitzern an einen Investor verkauft, um dort einen Netto-Supermarkt plus Getränkemarkt zu errichten. Ein positiver Bauvorbescheid der Stadt Bergkamen lag bereits vor. Als unmittelbar betroffene Nachbarn hatten wir jedoch das Recht, gegen die zu erwartende Erteilung der Baugenehmigung zu klagen. Diese unsinnige Flächenversiegelung für großflächigen Lebensmitteleinzelhandel am Ortsrand wollten wir nicht hinnehmen und klagten daher gegen das unserer Meinung nach fehlerhafte Genehmigungsverfahren der Stadt Bergkamen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Das städtische Amt für Bauordnung wollte tatsächlich hier im Außenbereich eine Baugenehmigung nach §34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erteilen.
Auch in der Bevölkerung gab es viel Unmut gegen diese Gefälligkeitsplanung für eine ortsbekannte Investorenfamilie. Unter Federführung einiger sehr engagierter örtlicher Naturschützer und Fotografinnen entstand dieser Flyer, der an alle Haushalte des Ortsteils Weddinghofen verteilt wurde.
Im Sommer 2021 gab der Investor den positiven Bauvorbescheid zurück, nachdem das Gericht deutlich gemacht hatte, dass es unserer Argumentation - Grundstück liegt im Außenbereich - folgen werde.
1 : 0 für die Steinkäuze!
Die Stadt will aber noch nicht aufgeben und versucht nun, durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines anlassbezogenen Bebauungsplans die rechtlichen Grundlagen für eine Genehmigung des Bauvorhabens zu schaffen. Das kann dauern.
Und ob die Planung dann vor Gericht Bestand haben wird, ist äußerst fraglich.
Denn zwischenzeitlich hat der Investor ein ornithologisches Gutachten anfertigen lassen, um sich ein Bild von der Situation der streng geschützten Steinkäuze zu machen. Das Ergebnis wurde im Frühjahr 2022 vorgestellt: Die Gutachter, die über mehrere Monate die Flugbewegungen der Steinkäuze dokumentiert hatten, bestätigten die Aussagen der örtlichen Eulenexperten voll und ganz.
2 : 0 für die Steinkäuze!